Liebe Judoka, Mitglieder und Eltern

Ein Judopass wird benötigt für aktive Judoka-Mitglieder (Ausnahme: Eltern&Kind/Küken/Fitness Gruppe oder passive Mitglieder) des JC Wermelskirchen e.V., um an Gürtelprüfungen und Turnieren teilnehmen zu können. Die Mitgliedschaft wird mit einer Lizenzmarke (Jahressichtmarke) für das laufende Kalenderjahr dokumentiert. Ohne eine aktuelle Jahressichtmarke (Gültigkeit vom 01.03. bis zum 28.2. des Folgejahres) ist eine Teilnahme an Gürtelprüfungen oder Turnieren nicht möglich.
Ein Judopass muss spätestens 3 Monate nach Vereinseintritt ausgestellt werden.

Bisher wurde ein Papier-Judopass ausgestellt mit eurem
Passbild, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Nationalität, Geschlecht.
Die Jahressichtmarke (JSM) und Gürtelprüfungsmarken wurden in diesen Papier-Judopass eingeklebt.

Änderungen ab 2026

Digitaler Judopass / Digitale Mitgliederverwaltung

Die Judovereine erhalten mit der Digitalen Mitgliederverwaltung (DMV) des Deutschen Judobundes (DJB) ein System, mit dem die Judopässe und Lizenzen aller Art (Jahressichtmarken, Gürtelprüfungen, etc.) zukünftig einfach erstellt und verwaltet werden können. Alle Aktivitäten der Mitglieder werden an einem Ort zusammengefasst und sicher gespeichert.

Judopässe können vom JC Wermelskirchen e.V. nur noch über das DokuMe-Portal des DJB bestellt werden, das heißt, wir können nur noch digitale Judopässe bestellen.
Den digitalen Judopässen werden dann die Jahressichtmarken, bestandene Gürtelprüfungen und weitere Lizenzen (z.B. Prüfer-, Trainer-, Wettkampflizenz) digital über DokuMe zugeordnet.

Folgende Bedingungen gelten bereits für die Westdeutschen Einzelmeisterschaften in 2026:
WDEM U15: 
gültiger digitaler Judopass
WDEM U18: gültiger digitaler Judopass und Wettkampflizenz

Die Jahressichtmarken wurden für 2026 zunächst nur in digitaler Form bereitgestellt. Allen Judoka, die einen digitalen Judopass haben und diesen korrekt ausgefüllt hatten, konnte die Jahressichtmarkte schon zugewiesen werden. Bitte drückt in der Judopass App auf Aktualisieren.

Ab Februar soll es eine Möglichkeit zum Ausdruck der digitalen JSM geben, allerdings dürfte dies nur noch für 2026 gelten. Das heißt, dass ohne einen gültigen digitalen Judopass ein Judotraining, Gürtelprüfungen und die Teilnahme an Wettkämpfen nicht mehr möglich sein werden.

Was heißt das für den JC Wermelskirchen e.V. und für euch als Judoka, die noch keinen oder einen unvollständigen digitalen Judopass haben.

Für die Digitalisierung der Judopässe wird zusätzlich eure E-Mail-Adresse benötigt.

Bereits vorhandene Papierpässe von Bestandsmitgliedern können digitalisiert werden, ohne dass eine neue Lizenz (Judopass) bestellt werden muss. Dies kann über zwei Wege erfolgen:

a)   Das Mitglied selbst oder einen Erziehungsberechtigten für Judoka unter 16 Jahren.
Es muss einmalig allen vier verschiedenen Verträgen zugestimmt werden: den AGB und Datenschutzbestimmungen
Das jeweilige Mitglied bzw. ein Erziehungsberechtigter, bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren, muss dann alle weiteren Schritte korrekt durchführen, um den Papier Judopass zu digitalisieren.
Bemerkung: dies hat in der Vergangenheit nur schleppend bis gar nicht funktioniert.

b)    Der JC Wermelskirchen e.V. übernimmt als Bote die Digitalisierung der Judopässe und bestätigt die AGB und Datenschutz Verträge (siehe oben) für Mitglieder.
Wenn Mitglieder die Zustimmung geben, dann darf ein Vereinsvertreter die „vier Verträge“, 2 x AGB und 2 x Datenschutzbestimmungen, für das Mitglied „als Bote“ bestätigen. Wichtig hierbei ist, folgende Pflichten zu beachten:
– Informationspflicht:
Das Mitglied muss klar darauf hingewiesen werden:
welche Daten verarbeitet werden (z.B. Mitgliedsdaten, Vereinszugehörigkeit, judospezifische Daten), wofür die Daten genutzt werden (Organisation, Prüfungen, Wettkämpfe), welche Rechte bestehen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch)
– Einwilligung einholen:
Es muss sichergestellt werden, dass das Mitglied (bzw. die Eltern bei Minderjährigen) den beiden Datenschutzbestimmungen und den AGB tatsächlich zugestimmt hat.
– Besondere Verantwortung bei Minderjährigen
Bei Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren darf die Erklärung, dass der Verein als Bote tätig werden darf, nur abgeben werden, wenn die Erziehungsberechtigten zugestimmt haben.

Kurz gesagt: Als Vereinsvertreter kann man als Bote die Zustimmung zu AGB & Datenschutzerklärung für das Mitglied übermitteln. Dafür muss dessen Einverständnis vorher sichergestellt sein, insbesondere bei Minderjährigen durch die Erziehungsberechtigten.

Fazit: Der Papier Judopass kann vom JC Wermelskirchen e.V. digitalisiert werden, wenn die Einverständniserklärung für das jeweilige Mitglied und der Papier-Judopass vorgelegt werden. Die Einverständniserklärung wurde per E-Mail versandt und liegt als Ausdruck im Dojo, bitte fragt euren Trainer.

Hinweis: Damit ist nicht die Erzeugung der digitalen Judopass-App auf dem Handy gemeint. Das muss der Judoka/ das erziehungsberechtigte Elternteil selbst durchführen. Gerne ist der JCWK hierbei aber behilflich.